Leitfaden zu adäquatem Handeln bei Grenzverletzungen
(vgl. dazu Prävention im Bistum Regensburg, iSK, Teil 1, S. 14, sowie Teil 2, S. 31 - hier z. T. frei formuliert und kombiniert)
Grenzverletzungen sind Ausdruck mangelnder Achtsamkeit und nicht strafbar. Sie werden meist nur subjektiv empfunden. In der Regel lassen sie sich durch eine persönliche Entschuldigung aus der Welt schaffen.
Beispiele dafür sind:
Werden solche Grenzverletzungen selbst erfahren, beobachtet oder gemeldet, sollte folgendermaßen vorgegangen werden:
1. Ruhe bewahren
2. Situation beenden und klären
3. Grenzverletzung genau benennen
4. Entschuldigung anregen oder aussprechen
5. Verhaltensänderung anregen oder zusagen
Leitfaden bei sonstigen sexuellen Übergriffen
(vgl. dazu Prävention im Bistum Regensburg, iSK, Teil 1, sowie Teil 2, S. 31 - hier z. T. frei formuliert und neu kombiniert)
Sonstige sexuelle Übergriffe sind an der Schwelle zur Strafbarkeit. Hier ist bereits eine Absicht erkennbar.
Die Übergänge sind fließend zu weiteren strafbaren Übergriffen.
Setzen sich Übergriffe bewusst über eine Abwehrhaltung hinweg, sind sie strafbar.
Beispiele dafür sind:
Werden solche Übergriffe selbst erfahren, beobachtet oder gemeldet, sollte folgendermaßen vorgegangen werden:
1. Ruhe bewahren
2. Situation beenden und klären
3. Übergriffiges Verhalten genau benennen
4. Vorfall melden/im Team besprechen
5. Konsequenzen ziehen
6. Verhaltenskodex überprüfen und Prävention noch verstärken